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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)

Die elektrotechnische unterwiesene Person (EUP) darf nur zur Unterstützung der Elektrofachkraft eingesetzt werden. Eine Elektrofachkraft muss immer vor Ort sein, damit jederzeit die EUP die Möglichkeit hat, bei Unklarheiten gestellte Fragen zu beantworten.

Folgende Unterweisungen erfolgen durch eine Elektrofachkraft:

  • mögliche Gefahren bei unsachgemäßen Verhalten
  • Vorschrift DIN VDE 1000- 10
  • Anlernen für auszuführende übertragende Aufgaben
  • notwendige Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
  • 1.Hilfe bei Unfällen durch Strom

Die Bildungsmaßnahme entspricht den Vorgaben der BGETEM und VDE.

Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Seminarteilnehmer ein bundesweit gültiges Zertifikat.

Dauer: 1 Tag